von Volker Friedrich (aus Zeitensprünge 01/2013)

Zusammenfassung

Die Frankenchronik des nachgewiesenen Bischofs Godmar dokumentiert eine Berichtslücke von 135 Jahren in der christlichen Geschichtsschreibung (s. Anhang, S. 91). Eine Überprüfung der Godmarschen Angaben bei Gregor von Tours (Chronik bis 592) und sog. Fredegar zeigt, dass der Kernteil der Fredegar-Chronik (= Liber generationis resp. Chronik cuisdam sapientis bis ca. 658) chronistisch um 67 Jahre zu weit in Richtung Gegenwart eingeordnet ist und nur Ereignisse aus dem 6. Jh. beschreibt.

Einführung und Problemstellung

Im folgenden soll ein bisher wenig beachteter frühmittelalterlicher Text ausführlicher untersucht werden, welcher zwischen 586 und 802 eine Zeitlücke von 135 Jahren dokumentiert. Es sei betont, dass lediglich eine Art Zwischenbilanz gezogen und keine endgültige Beurteilung vorgelegt werden kann. Beim Untersuchungsgegenstand handelt es sich um eine 939/40 durch Bischof Godmar von Gerona (100 km nordöstlich von Barcelona) für den andalusischen Thronfolger Al-Hakam Ibn ‘Abdarrahman III. (dem späteren Kalif von Córdoba, 961–76) verfasste fränkische Geschichte samt merowingisch-karolingischer Herrscherliste [Übersetzung Fleischhammer, Halle]. Gemäß Jarrett [2008] soll sie jedoch im Jahre 940 anlässlich Friedensverhandlungen zwischen dem Grafen von Barcelona, Sunyer, und dem Kalifen ‘Abd ar-Rahman III. als zusätzliches Geschenk vom verhandlungsführenden Godmar überreicht worden sein. Die Schrift gelangte von Andalusien nach Fustat, dem späteren Kairo. Dort geriet sie 947/48 in die Hände des arabischen Geographen und Geschichtsschreibers Al-Mas‘ûdî. Die Godmar’sche Herrscher-Abfolge hatte ich bereits 2006 [420] exkursorisch erwähnt:

„Fränkische Genealogie des Bischofs Godmar von Gerona (um 939/40): Dass Großkarl wie Simplexkarl lediglich 26 Jahre herrschte [vgl. o., Heinsohn] geht aus einer Chronik des Bischofs Godmar von Gerona über die Franken hervor, die im Jahre 939/40 dem Geschichtsschreiber und Geographen al-Mas‘udi unter die Hände kam [Text, vgl. Fleischhammer, 1988, 88 f. sowie Anm. 75]. Die Godmar-Genealogie enthält erhebliche Abweichungen gegenüber den heute üblichen Genealogien über Merowinger und Karolin ger. Insbesondere streicht sie mehrere Ebenen Merowinger-Könige, weist Großkarl als Merowinger aus und rechnet in Herrscherjahren.“

Es gibt aus merowingischer Zeit (formales Ende anno 752 mit der Klosterhaft des schurköpfigen Königs Childrich III.) keine der typischen Königsgenealogien und Herrscherlisten, wie Eugen Ewig 1988 [80] beispielhaft beklagte. Aktuell ist Becher [2009, 3] der Auffassung, dass die frühe Chronologie der Merowingerkönige kaum rekonstruierbar sei. Insofern kommt Godmars Liste aus dem Jahre 939/40 ein nicht unbedeutender Stellenwert zu. Sie nennt nämlich alle Herrscher von 481 bis 947 und deckt damit die gesamte merowingische sowie spätere „karolingische“ Epoche im westlichen Frankenreich ab. Als m. W. zeitnächstes Dokument überspannt sie die gesamte Phantomzeit von 614 bis 911 und beweist deren grundsätzliche Stichhaltigkeit. Sie könnte damit methodisch auch der Diplomatik nutzen, da aus dem 6. Jh. keine merowingischen Königsurkunden überliefert sind [Brühl/Kölzer 1998, 50].

Die Godmar’sche Liste räumt mit einer ganzen Reihe von geschichtlichen Stereotypen auf, welche den Abendländern durch jahrhundertelange Indoktrinierung lieb geworden sind. Sie läuft deswegen Gefahr, als Produkt morgenländischer Fabulierkunst abgetan zu werden. Bis heute hat sich die zeitgenössische Historie m. W., abgesehen vom Hallenser Altarabisten Manfred Fleischhammer, noch nicht kritisch mit Godmars Herrscherliste befasst.

Des weiteren ergibt sich die Erkenntnis, dass die dem sog. Fredegar (genauer = Liber Generationis) zugeschriebenen geschichtlichen Ereignisse für ca. 584 bis ca. 664 zeitlich falsch eingeordnet sind: Dies ist bereits der Fall in der ältesten Text-Niederschrift, dem sog. Claramontanus, mutmaßlich aus dem 7. Jh. [Krusch 1882, 249]. Hier sind Merowingerkönige gedoppelt mit dem Effekt, dass sie zusätzliche 67 Jahre Geschichte ergeben. Auch enthält Godmars Liste eine der raren Schnittstellen zwischen früher christlicher und muselmanischer Geschichte, auf die hier nicht eingegangen werden kann.

Zu Person und Überlieferung des Al-Mas‘ûdî (ca. 895–957)

Al-Mas‘ûdî zählt sicherlich zu den Geistesgrößen des arabisch-muselmanischen Kulturkreises im 10. Jh. Er schrieb möglicherweise 36 Bücher, von denen nur zwei erhalten sind, und fertigte eine beachtenswerte Weltkarte, welche auf einen frühen arabischen Amerika-Entdecker zurückgehen soll.

Es wird angenommen, dass Al-Mas‘ûdî ursprünglich ein vermögender Kaufmann war, dem später als gelehrtem Autor seine ausgedehnten Reisen zustatten kamen. Die via Al-Mas‘ûdî überlieferte Godmar-Liste findet sich in zwei deutschsprachigen Büchern über die früharabische Prosa vom Ende letzten Jahrhunderts: Rotter veröffentlichte 1978 in Buchform Auszüge aus Al-Mas‘ûdîs Buch der Goldwäsche; Fleischhammer publizierte 1988 in der früheren DDR ein Buch über altarabische Texte [²1990]. Beide Autoren brachten Godmars Herrscherliste. Fleischhammers Übersetzung folgt dem ältesten Druck, der Pariser Ausgabe der Al-Mas‘ûdî-Texte [1861]. Die Beiruter Ausgabe Pellats beruht zwar auf dem Pariser Ausgabe, enthält jedoch an fraglichen Stellen Verbesserungen/Konjekturen [pers. Mitt. Fleischhammers, Dez. 2010]. Auch wenn Jarrett [2008] meint, Godmars Liste sei verstümmelt, scheint es mir wenig wahrscheinlich, dass Al-Mas‘ûdî oder der Finder seines Textes die in Godmars Frankenbuch gefundene Herrscherliste willkürlich verkürzte, zumal deren zweiter Teil ab Pipin von Herstal im wesentlichen der üblichen Abfolge der Herrscher im westlichen Frankenreich entspricht, wenn man vom Militärmachthaber „Nausa“ absieht.

Al-Mas´ûdîs Weltkarte:

Al-Mas´ûdîs Weltkarte: 180° gedreht, unten links u.U. Süd-Amerika (CambridgeMuslims.info, 2010)

Die fränkische Herrscherliste Godmars

Godmar war existent. Er ist in den kirchlichen Regesten aufgeführt [Böhmer]. Im Jahre 938/39 forderte Papst Leo VII. Godmar und die Bischöfe in Lyon, Tours, Bourges, Sens, Reims, Narbonne, Elne, Barcelona, Vich sowie Urgel auf, das Benediktiner-Kloster in Ripoll westlich von Gerona zu schützen und dessen Feinde zur Rechenschaft zu ziehen. Godmar war Westgote [Hunke 2010] und lebte Mitte des 10. Jh. Sein Amtssitz, das antike Gerunda in der Hispania Tarraconensis, war bereits seit 247 Bischofssitz.


Tab: Frankenchronik Godmars, enumerierter erster Teil

{1} Der erste König der Franken war Chlodwig; er war Magier, wurde aber von seiner Frau, die den Namen Chlothilde trug, zum Christentum bekehrt.

{2} Nach ihm wurde sein Sohn Clothar König, [I.]

{3} dann herrschte dessen Sohn Dagobert, [I.]

{4} daraufhin dessen Sohn Clothar, [III.]

{5} alsdann sein Bruder Qurtan [= Pipin d. Mittlere/ P. von Herstal],

{6} ihm folgte sein Sohn Karl [= Martell],

{7} diesem wiederum dessen Sohn Pipin [= der Kurze],

{8} und schließlich wurde dessen Sohn Karl König. Seine Herrschaft währte sechsundzwanzig Jahre, und er war ein Zeitgenosse von Hakam, dem Herrn von al-Andalus. Nach seinem Tode gerieten seine Söhne miteinander in Streit, und ihre Meinungsverschiedenheiten führten schließlich dazu, dass die Franken sich gegenseitig ihretwegen vernichteten [= Karl der Große].


 

Anm: Die enumerierten Herrscher werden im Aufsatz-Text mit geschweiften Klammern gekennzeichnet, z. B. Dagobert I. als „Dagobert I. {3}“. Zusätze in eckigen Klammern von VF.


 

Zur Veranschaulichung und Eindeutigkeit wird eine Nummerierung der von Godmar notierten Herrscher vorgenommen (s. S. 76). Es wird die von Fleischhammer [ebd.] besorgte exakte Übersetzung des arabischen Textes (Pariser Druck) ins Deutsche verwendet.

Thematisch sind folgende aus Godmars Liste zu entnehmende Tatbestände von Belang:

1.) Auf Chlodhar I. {2} folgt sofort dessen Sohn Dagobert I. {3}. Letzterer gilt herkömmlich als Urenkel Chlodhars I. {2}. Dadurch entfallen in der Herrscherabfolge zwei Ebenen [Basis: Grote]:

a) Chilprich I. (561–584) = 23 Jahre

b) Chlodhar II. (584–628) = 44 Jahre; also insgesamt 67 Jahre.

2.) Chlodhar III. {4} ist Sohn, nicht Enkel Dagoberts I. {3}.

3.) Die lieb gewordene Unterscheidung zwischen Merowingern und Karolingern ist falsch, da Dagobert I. {3} gemäß Godmar zwei in der Erbfolge berechtigte Söhne hatte:

a) Chlodhar (= III.) {4}

b) Qurtan {5} alias Pipin von Herstal.

6.) Die Karolinger entstammen damit sogar der männlichen Merowingerlinie.

7.) Bei Qurtan {5} handelt es sich um Pipin von Herstal resp. Pipin den Mittleren.

8.) „Qurtans“ Sohn Karl {6} ist Karl „Martell“.

9.) Karls {6} Sohn Pippin {7} ist Pipin der Kurze.

10.) Karl der Große {8}: Von einer Kaiserkrönung ist keine Rede. Auch herrschte er keine 61, sondern nur 26 Jahre. Sein Aufbauschen zum Kaiser [vgl. Heinsohn 2001; 2005] kann m. E. also erst nach 939/40 erfolgt sein, nachdem Godmar für den Kronprinzen Hakam Ibn ‘Abdarrahman III. die Frankenchronik gefertigt hatte.

Die 135-jährige Zeitverkürzung bei Godmar von Gerona

Die Streichung der zwei merowingischen Herrscherebenen bedeutet, dass die zugehörige Geschichte entweder fiktiv oder zeitlich falsch zugeordnet ist. Macht man von Ludwig IV. dem Überseeischen, dem westfränkischen König seit 936, anhand der Al-Mas‘ûdî-Angaben eine Rückrechnung, dann gelangt man zum Jahre 802 als dem Beginn der Regierung Großkarls (vgl. Anhg., Tab. Rückrechnung). Rechnet man umgekehrt vom Tode Chlodhars I. {2} aus (561) nach vorne, dann erreicht man die Mitte des 7. Jh. (= 667; vgl. Tab.  Frankenkönige). Dadurch entsteht eine dokumentierte Leerzeit von 135 Jahren, wenn man für Pipin von Herstal, Karl Martell und Pipin den Kurzen jeweils die offiziellen 28 Regierungsjahre als Hausmeier und Könige ansetzt (84 Herrscherjahre = 81 Kalenderjahre).

Dagobert I. {3}

Er regierte herkömmlich 628–638; das waren 11 Herrscherjahre. Dreh- und Angelpunkt ist für mich Godmars Aussage, dass Dagobert I. {3} Sohn des 50 lange Jahre herrschenden Chlodhars I. {2} ist. Hierdurch wird Chlodhars I. {2} Todesjahr 561 zum ersten Regierungsjahr Dagoberts I. {3}, das mit herkömmlich 628 fixiert ist. Die Differenz zwischen 628 und 561 beträgt 67 Jahre. Jüngst betonte Becher [2009; 16, 17], dass der polygame Chlodhar I. {2} insgesamt mit sechs namentlich überlieferten Frauen zusammen lebte. Gregor von Tours [IV:3] nannte die Namen von sieben Söhnen und einer Tochter. Sollte die Quellenlage stimmen, dann ist a priori eine leibliche Vaterschaft Chlodhars I. {2} auch bei Dagobert I. {3} nicht unmöglich.

Dem steht zunächst die dicht geschriebene Geschichte Gregors von Tours über das Frankenreich im 6. Jh. entgegen. Da passt zunächst scheinbar kein Dagobert I. {3} als Sohn Chlodhars I. {2} hinein. Allerdings ist zu unterstreichen, dass Gregor ab 511, dem Todesjahr Chlodwigs I. {1}, praktisch nicht mehr über die nordöstlichen Teile Austrasiens schreibt, wodurch ja erst z. B. die viel beklagte Überlieferungslücke des Kölner Raumes entsteht. So erwähnt Gregor z. B. kein einziges Mal die vormals römischen civitates und Bischofssitze Speyer, Worms und Mainz. Köln scheint zweimal auf: In einem Falle, 582 [VI B. 24], verbannt Siegbert seinen mutmaßlichen Halbbruder Gundovald dorthin. Trier, vormals römische civitas, wird einmal als Taufort des Childbert-Sohnes Theodbert genannt. Dagegen notiert Gregor achtmal Ereignisse im austrasischen Zentralort Metz.

Angesichts Godmars Liste und der Historiker-Klage, der omnipräsente Gregor von Tours hätte ja leider überwiegend nur über die westlichen Teile des Merowingerreiches berichtet, drängt sich folgendes Szenario auf: Parallel zu dem merowingischen Teilzentren im Pariser Becken hatte Ripuarien, das Rheinufer-Gebiet, zeitweilig eine Sonderstellung als Teilkönigtum inne. Die Grenzzone wurde durch Ardennen, Eifel, Moselgebirge, Hunsrück, Pfälzer Wald und Vogesen (letztere vier der „mons Vosagus“) markiert. Uferrheinisch waren demnach Köln, Mainz, Worms und Speyer. Alle vier Städte, vormals Zentren römischer civitates, liegen im Bereich der antiken römischen Germania II und I. Sie können daher ohne weiteres ab 555 von Dagobert I. {3} allein regiert worden sein (vgl. u.).

Eine induktive Gegenprobe, ob die aufscheinende 67-jährige Godmar’sche Zeitverkürzung sich auch bei den herkömmlichen Herrscherzeiten  der fraglichen Könige spiegelt, erbringt einige aufschlussreiche Zahlen-Ergebnisse, welche nicht zufälliger Natur sein können:

Ripuarien

Es fällt nach Chlodwigs I. {1} Tod 511 an seinen Sohn Dietrich I. (511– 534). Erbe ist sein Sohn Theodbert I. (534–548). Dessen Sohn Theodbald I. verstirbt 555. Dadurch wird dieser ripuarische Königsposten vakant und muss neu zugeteilt werden.

Ripuarien und Dagobert I. {3} (628–638)

Wenn Godmar Recht hat und Dagobert I. {3} 561 merowingischer Gesamtkönig wird, dann ist er es, welcher gemäß Quellenlage sechs Jahre vorher (= 555) Mitkönig in Austrasien geworden sein muss. Die historische Lehre besagt, dass dies erst im Jahre 622 der Fall ist, als Dagobert I. {3} durch seinen Vater Chlodhar II. (584–628) zum Mitkönig in Austrien ernannt wird. Als Quelle hierzu wird, der Not folgend, der sog. Fredegar [Kap. 47] herangezogen. Subtrahiert man jedoch vom Jahre 622 die virtuellen 67 Jahre gemäß Godmar, gelangt man just zum Jahre 555, in welchem die ripuarische Theodbert I.-Linie endigt. Damit dürfte diese Ernennung nicht durch u. a. Chlodhar II. (584–628), sondern durch den polygamen kinderreichen Chlodhar I. {2} (511–561) erfolgt sein: Denn das 7. Herrscherjahr vor seinem Tode 561 ist o. a. Jahr 555, als die ripuarische Königslinie ausstarb und Dagobert I. {3} im i. e. königsfrei gewordenen Ripuarien/Austrasien von seinem Vater Chlodhar I. {2} als Mitkönig eingesetzt wurde. Dieses Szenario wird mittelbar durch Gregor [IV:9] gestützt: Ripuarien fällt tatsächlich 555 an Chlodhar I. {2}, der es nicht verabsäumt, zunächst Theodbalds I. Witwe Vuldetrada beizuschlafen, ehe er sie nach Protesten austrasischer Bischöfe wieder standesgemäß verheiratet.

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass keine einzige Merowinger-Urkunde im Original auf uns überkommen ist, wie Brühl/Kölzer 1998 [44 f., 153 f.] unterstrichen, auch nicht das feierliche Chlodowech-Privileg von 654 (= D19 von St-Denis). Die komplizierte Beweisführung Brühls und Kölzers hierzu wird separat besprochen werden.

Chlodhar II.

Er verstarb Fredegar zufolge 628. Abzüglich der 67 erfundenen Jahre entspricht es dem Jahr 561. Hieraus folgt zwingend, dass Chlodhar II. (584– 628) nur als künstliches Doppel des Chlodhar I.{2} infrage kommt. Für eine Doublette spricht im übrigen auch die außergewöhnlich lange und zeitlich fast  identische Regierungsdauer der beiden von 51 bzw. 46 Herrscherjahren. Insbesondere hier kann augenfällig nachgewiesen werden, dass der gesamte Fredegar ins 6. Jh. gehört.

Charibert II.

Fredegar [Kap. 67] schreibt, gerüchteweise hätte Dagobert I. {3} seinen Bruder Charibert II. (Kg. in Aquitanien, 628–636) samt Sohn Chilperich ermorden lassen. Auch hier liegt offensichtlich eine chronistische Verdoppelung der beiden Chariberte vor: Zieht man nämlich vom Jahr des Amtsantritts Chariberts II. als König in Aquitanien, 628, die bisher schon mehrfach bemühten virtuellen 67 Jahre ab, gelangt man zum Jahre 561 und damit zu Charibert I., König in Paris (561–567). Letzterer verstarb während eines Kirchenbannes [Gregor, IV. B. 26], wahrscheinlich zwischen 567 und 570 [vgl. diesbez. Giesebrecht-Anm. zu Gregor, IV. B. 26]. Somit dürften auch die Regierungszeiten Chariberts II. und Chariberts I. identisch gewesen sein. Charibert I. hatte zwei Kinder. Allerdings verschweigt der ansonsten gut unterrichtete Gregor deren Namen sowie die Todesursache Chariberts I., lässt allerdings ein Strafgericht Gottes anklingen. Charibert I. sollte daher ein Bruder Dagoberts I. {3} gewesen sein, womit sich Godmars Darstellung wiederum als funktional richtig herausstellt.

Chlodhar III. (651–670)

Er soll der Urenkel des erfundenen Chlodhar II. (584–628) gewesen sein. Zieht man von 651, dem Antrittsjahr Chlodhars III., die 67 Versatzjahre ab, so erhält man das Jahr 584. In diesem Jahre wurde Chlodhars III angeblicher Urgroßvater Chlodhar II. König. Nach vorliegendem Sachverhalt dürfte es sich bei diesem Chlodhar III. (651–670) tatsächlich um den von Godmar genannten Chlodhar {4} handeln, welcher Dagobert I. {3} zum Vater hatte. Eine zweifache Gegenprobe gelingt bei Gregor und Fredegar: Gregor [VII. B. 7] berichtet ab Chlodhars II. Geburt 584 bis zu dessen Taufe 591 [X. B. 28]. Nach sog. Fredegar [Kap. 42] war er 16 Jahre an der Macht, d. h. verstarb anno 599. Da gemäß Godmars Reihung Chlodhar III. {4} der Sohn Dagoberts I. {3} ist, kommt jedoch sein erstes Regierungsjahr im errechneten Todesjahr Dagoberts I. {3} 571 zu liegen. Dem und Godmar zufolge verstarb Chlodhar III. {4} im Jahre 586.

Exkurs zum sog. Fredegar

Deutlich zeigt obige Analyse, dass die Chronik Fredegars falsch mit der älteren Zehn Büchern Geschichte des Gregor von Tours verzahnt ist. Das hatte bereits Krusch 1882 [483] geahnt: „Offenbar ist das ganze erste Capitel erst  hinzugesetzt worden, um den Anschluß an den Gregor zu ermöglichen.“ Krusch hatte 1882 in einem grundlegenden und bis heute viel diskutierten Aufsatz nachgewiesen, dass es sich beim ältesten Text um den sog. Codex Claramontanus, eine Unzial-Handschrift aus der Bibliothek des Collegium Claramontanum in Metz, handelt. Diese wäre während des gesamten Mittelalters lediglich einmal im Metzer Arnulfskloster bearbeitet worden. Es gäbe drei unterschiedliche Verfasser und mehrere Überarbeiter. Kap. 42/Fredegar (vgl. u.) stammt gemäß Krusch vom Autor des Jahres 642.

Allerdings hatte Krusch wie spätere Historiker nicht den notwendigen zweiten Schritt getan, nach Überschneidungen zwischen Gregor und Fredegar zu suchen und den Liber Generationis weiter hinten bei Gregors Historie anzudocken. Das Motiv lag auf der Hand: Fredegar galt als die wesentlich jüngere Quelle. Man begnügte sich seither mit der stereotypen Feststellung, Fredegar irre sich bei Zeitangaben so gut wie immer. Dabei lehrte ein Blick auf die lange Chlodhar-Historie (25 Kapitel), dass hier zwei unterschiedliche Chlodhare ineinander verschachtelt sind: Einmal regierte ein Chlodhar nur 16 Jahre [Kap. 42], ein andermal 45 Jahre lang, ehe er starb [Kap. 56]. Zudem berichtete Gregor erst ab Buch VII [Kap. 7] über die Geburt eines Chlodhars im Jahre 584, wie oben bereits dargestellt. Dieser hatte 591 Taufe [Gregor X: 28] und war Sohn Kg. Chilprichs (561–584) und der Fredegunde. Da den Verfassern des Claramontanus die Bücher VII-X Gregors nicht vorlagen, scheint es auch deswegen zu chronistischen Schwierigkeiten gekommen zu sein. Wie zu betonen ist, vermutete Klaus Weissgerber (†) bereits 2001 [87], dass Angaben des Fredegar über Ereignisse des 7. Jh. tatsächlich dem 6. Jh. zugehören, leider ohne seine spezielle Untersuchungsmethodik zu erläutern.

Awarenkriege Siegberts I.

Die Awaren, auch Warchoniten genannt, tauchen zum ersten Mal 558 in Konstantinopel auf und werden Föderaten des oströmischen Reichs [Moravcsik 1958, 70]. Kaiser Justin I. kündigt 565 diesen Föderatenvertrag [Pohl 1988, 496], worauf die Awaren 567 gemeinsam mit den Langobarden die germanischen Gepiden vernichten und sich nach der Abwanderung der Langobarden nach Italien in der Donau-Theiß-Ebene niederlassen. Von dort vergrößern sie ihr Reich bis an Ostsee, Elbe, Adria und Dnjepr [Moravcsik 1958, 70]. Nach dem Tode Chlodhars I. {2} anno 561 brechen die i. s. Awaren (= chuni [Gregor 4. B. 23]) in Gallien ein und werden durch das Heer Siegberts I. (= Sigibert) zunächst geschlagen. Ein zweites Mal muss Siegbert I. nach seiner Heirat mit der westgotischen Königstochter Brunhilde im Jahre 566 gegen die erneut in Gallien einfallenden i. s. Awaren (= chuni [Gregor IV. B. 29]) kämpfen. Er verliert, wird auf der Flucht gefangen, kauft sich aber frei und schließt Frieden mit den Awaren.

Eine nähere Eingrenzung der beiden Awaren-Einfälle mit den Eckzeiten zwischen „nach 561“ und „nach 566“ lässt sich zunächst nur durch eine Interpolation mit anderen, die Awaren berührenden überlieferten Geschehnissen durchführen: Für ihren ersten gallischen Raubzug mit schwachen militärischen Kräften kommen also lediglich die Jahre 562–566 infrage. Im Jahre 567 waren die awarischen Kräfte nämlich durch den Krieg gegen die Gepiden zunächst gebunden. Während ihrer Besetzung der Gepidia und ehemaligen Langobarden-Gebiete im Folgejahr 568 dürfte daher eine gewisse Knappheit an Versorgungsgütern bestanden haben. Die vermutlichen Ereignisse sind im funktionalen Zusammenhang mit der Flucht des hunnobulgarischen Khans Alciocus (Alzeko) im Jahre 569 zu den Baiern zu sehen (s. u.). Dies hatte schon Weissgerber 2001 [88] grundsätzlich vermutet, hatte jedoch, ohne Angabe der Untersuchungsmethode, die Alzeko-Flucht wesentlich früher, im Jahr 559 angesetzt. Weissgerber hatte sicherlich Recht mit seiner Auffassung, dass Baian als der zuständige Awarenkhan anzusehen ist. Er [Weissgerber 2001, 88] meinte allerdings, von den Ereignissen in Thüringen her schließend, dass die beiden Awareneinfälle bereits 559 stattgefunden hatten, obwohl Gregor mit „nach 561“ bzw. „nach 566“ präzisiert hatte. Auch folgerte Weissgerber, die bairische Mordnacht (vgl. u.) müsse wegen der beiden Gallien-Einfälle der Awaren ebenfalls ins Jahr 559 gelegt werden. Schließlich sei auf den Historiker Jiriček hingewiesen. Schon im Jahre 1876 [128] hatte er die zeitliche Einordnung der Awaren ins 7. Jh. bezweifelt und eine, wenn auch nicht konkretisierte, grundsätzliche Bewertung geliefert:

„Doch es liegt in ihr [i. e. Erzählung des Byzantiners Nikephoros, † 829; Chronik bis 769; VF] ein bedeutender Anachronismus. Die Trennung der Bulgarenhorden [= fünf Söhne des Kuvrat oder Krovat/Kurt; VF] fällt in eine viel frühere Zeit, als in das VII. Jahrhundert. Die Bulgaren nomadisierten viel früher in den Donauländern, wie ja darüber klare Berichte vorliegen.“


Tabelle: Frankenkönige 458–827

Zeit Herrscher Zeit gemäß
Godmar
Herrsch.gebiet Grab in
458–481 Cildrich I. Merow.reich Tournai, Belgien 1)
481–511 Chlodwig I. Merow.reich Paris/St-Geneviève
511–524 Chlodmar Orléans
511–534 Dietrich I. Austrasien
511–558 Childbert I. Paris St-Germain-des-Prés 1)
534–548 Theodbert Austrasien
542–555 Theodbald Austrasien
511–561 Chlodhar I. Merow.reich Soissons, St-Médard
561–567 Charibert I. Paris
561–575 Siegbert I. Austrasien Soissons, St-Médard
561–584 Chilprich I. Austrasien St-Germain-des-Prés 4)
561–593 Gundram Orléans St-Marcel/Châlons-s.-S.
575–596 Childbert II. Austrasien
596–612 Theodbert II. Austrasien
602–613 Siegbert II.
584–628 Chlodhar II. Austrasien St-Germain-des-Prés 1)
628–636 Charibert II. Aquitanien
628–638 Dagobert I. 561–571 Merow.reich Paris, St-Denis
638–656 Chlodwig II. Neustrien unbek. 3)
638–656 Siegbert III. Austrasien Metz/Martinsabtei 1)
651–670 Chlodhar III. 571–586 Austrasien † unbek. 1)
657–673 Childrich II. Austrasien † unbek. 3)
673–678 Dagobert II. Lothringen Stenay, Klosterkirche 1)
657–691 Dietrich III. † unbek. 1)
693–695 Chlodwig III. Austrasien † unbek. 1)
698–711 Childbert III. Austrasien Kloster Coisy-au-Bac 1)
687–714 Qurtan 2) 586–613?
711–715 Dagobert III. Austrasien † unbek. 1)
715–720 Chilprich II. Austrasien Noyon, bei Eligiusgrab 1)
720–737 Dietrich IV. Austrasien † unbek. 1)
714–741 Karl Martell 613–640? Paris, St-Denis
743–752 Childrich III. Austrasien † unbek. 1)
752–768 Pipin d. K. 640–667? Frankenreich Paris, St-Denis
754–814 Karl d. Gr. 802–827 Frankenreich Aachen, Pfalzkapelle

St-Germain-des-Prés liegt in Paris.

1) [Ewig 1988].

2) alias Pipin von Herstal bzw. Pipin d. Mittlere [Godmar v. Gerona/Al-Mas‘ûdî]

3) [Kölzer 1998, 145, Anm. 63]

4) [Gregor v. T., VI. B. 46]


Szenario

Im Jahre 566, als die Awaren angesichts des mit den Langobarden vereinbarten gemeinsamen Überfalls auf die Gepiden ihre militärischen Hauptkräfte in der Hinterhand halten müssen, führen die Awaren ihren ersten Raubzug nach Gallien, d. h. über den Rhein (!), nur mit schwachen Kräften durch und werden abgewehrt. Die Langobarden löschen 567 die Gepiden ohne die vereinbarte awarische Hilfe aus [vgl. Menghin 1985, 86], erleiden aber so hohe Verluste, dass sie bei einem Angriff der Awaren ebenfalls vernichtet worden wären. Daher flüchten sie angesichts der awarischen Drohkulisse 568 nach Oberitalien. Die Awaren besetzen gleichzeitig die Gepidia und die verlassenen langobardischen Siedlungsgebiete im Donau-Theiß-Tiefland. Kaiser Justinus II. verwehrt den Awaren noch 568 den Einlass ins römische Reich. Daraufhin brechen die Awaren im Folgejahr, 569, diesmal mit starken Kräften, erneut in Gallien ein, besiegen Siegbert I. und setzen ihn gefangen. Parallel dazu verhandeln sie 569 weiter mit den Byzantinern über einen Einlass in byzantinisches Gebiet, allerdings vergeblich. Die militärische Entblößung der Awaren 569 nutzt der hunnobulgarische Khan Alciocus, gegen ihren Khan Baian zu putschen, ist allerdings militärisch derart unterlegen, dass er eine geordnete Flucht dem Entscheidungskampf vorzieht.

Flucht Alzekos zu den Baiern

Die berühmte und oft diskutierte Flucht des hunnobulgarischen Alciocus resp. Alzeko mit 9.000 Menschen zu den Baiern nach einem gescheiterten Aufstand gegen die Awaren fand im 9. Regierungsjahr Dagoberts I. {3} statt [Fredegar, Kap. 72]. Dieser gewährte ihnen zunächst Asyl, ließ sie jedoch im Winter metzeln, in der „bairischen Bartholomäusnacht“, wie es Illig 2000 formulierte [zit. n. Weissgerber 2001, 88]. Alciocus konnte sich mit 700 Gefolgsleuten zu Herzog Wallucus in die Wendenmark retten und ging von da in die byzantinische Pentapolis.

Hier ist weniger von Belang, dass die Hunnobulgaren bei den womöglich ethnisch verwandten Baiern Schutz suchten, den Leuten aus Baia, sondern wann sich diese Massenflucht tatsächlich abspielte. Das soll um 630 gewesen sein [z.B. Pohl 1988, 188]. Kontrolliert man jedoch diese Jahreszahl im sog. Fredegar [72 f.], stößt man auf das Jahr 636 (Berechnung: 45 Herrscherjahre Chlodhars II. plus 9 Herrscherjahre Dagoberts I. {3}, gerechnet vom Jahre 584 an = 636 konventionell). Für dieses Jahr 636 sind jedoch keine großen kriegerischen Aktivitäten der Awaren dokumentiert. Im Gegenteil hatten zu diesem Zeitpunkt die Awaren den Zenit ihrer Macht längst überschritten. Insbesondere betonte der große Turkologe Gyula Moravcsik [1958, 70 f.], dass vom Jahre 626 an, nachdem ein awarischer Großangriff mit Bulgaren und Slawen auf Konstantinopel gescheitert war, die Macht der Awaren gebrochen war und dann stetig abnahm.

Zieht man nun vom dokumentierten Jahr 636 wiederum die virtuelle Versatzzahl 67 ab, gerät man zurück zum Jahr 569. Dieses Jahr entspricht ebenfalls dem 9. Herrscherjahr Dagoberts I. {3}, wenn man ihn gemäß Godmar bereits ab 561 König sein lässt. Alciocus war einer von fünf Söhnen des Bulgarenkhans Qobrat/κοβρατοζ. Dessen Tod ist mit 642 angesetzt [Moravcsik 1943, 144], muss dieser Untersuchung zufolge jedoch schon vor 569 eingetreten sein. Nach Qobrats Tod zerstreuten sich seine Söhne mit ihren Horden in alle Himmelsrichtungen.

Noricum: Ovilava, Lauriacum (und Pulgarn)

Noricum: Ovilava, Lauriacum (und Pulgarn) / Oberösterreich: Wels, Lorch und Pulgarn als Ortsteil von Steyregg, an der Einmündung der Enns in die Donau (die schriftliche Ersterwähnung als Pulgarin stammt von 1111); Nachzeichnung des Itinerarium provinciarium Antonini Augusti, dessen Ortsverzeichnis (ohne Karte) aus der Zeit Caracallas stammt (Löhberg, Itinerar Antonini; m. frdl. Genehmigung; Karte 12. 4)

Alciocus/Alzeko, vierter Qobrat-Sohn, setzte sich nach seinem misslungenem Putsch in Pannonien gegen den Awarenkhan Baian mit seinem gesamten Clan – also Jungen, Alten, Vieh und Ausrüstungen, insgesamt 9.000 Personen – zu den Baiern ab (s. o.). Diese Flucht erinnert außerordentlich an die Flucht der Ungarn, als sie sich am Ende des 9. Jh. vor den Onoguren über die Karpaten zu den befreundeten Szekelern retteten. Die Szekeler waren Reste der Attila-Hunnen, welche sich in Transsilvanien vor den „Franken“ in Sicherheit gebracht hatten [Moravcsik, 1943, II:81; Laszlo 1996, 188]. Abzüglich der 297-jährigen Phantomzeit flüchteten die Ungarn somit bereits Ende des 6. Jh., also eine Generation nach Alzekos Flucht zu den Baiern.

Da Siegbert I. (Sigibert) Godmar zufolge, wie o. dargestellt, mutmaßlich ein Halbbruder Dagoberts I. {3} war, dürften beide zur gleichen Zeit, 569, gegen die eindringenden Awaren gekämpft haben. Der im sog. Fredegar um 67 Jahre versetzte Bericht über die Flucht von 9.000 Hunnobulgaren nach Baiern ist im funktionalen und zeitlichen Zusammenhang mit Gregors Darstellung zu sehen. Dagobert I. {3} muss sich in einem derart existenziellen Dilemma befunden haben, dass ihm der Massenmord an mehr als 9.000 Menschen, potentiellen Verbündeten gegen die Awaren, als das kleinere Übel erschien. Andererseits zeigt es auch, dass er ein starker König war, dessen Tod ein paar Jahre nach dem Völkermord einen Einschnitt in der fränkischen Geschichte darstellt [vgl. Becher 2009, 43]. Kunstmann vertrat 1982 [29 ff.] in einem viel beachteten Buch die Auffassung, dass der Bulgarenmord wegen Tausender Skelettfunde in der Nähe des oberösterreichischen Pulgarn bei Lorch/Lauriacum stattgefunden hätte (vgl. Abb.), ohne hierzu jedoch den Beweis antreten zu können, zumal viele der sterblichen Überreste sich in Särgen befanden und die Skelette inzwischen verschwunden sind. Nach Kunstmann [1982, 37 ff.] retteten sich die 700 Überlebenden auf der Römerstraße Lorch–Wels (Ovilava; VF) – Pyhrn-Pass in die marca Vinedorum. Die wichtigste Heerstraße über die Alpen nach Süden ging damals jedoch westlich von dieser Strecke [Dattenböck 2011, 92] über Salzburg nach Teurnia in Oberkärnten (s. Karte = Heerstraße von Ovilava nach Südwest).

Politisches Szenario

Dagobert I. {3} nimmt zunächst die geflüchteten Bulgaren als Verbündete gegen deren awarische Herren auf, schwenkt aber um, als sein mutmaßlicher Halbbruder Siegbert I. wahrscheinlich ebenfalls im Jahre 569 von den Awaren gefangen genommen wird. Im Rahmen eines politischen Deals zwischen Dagobert I.{3} und dem Awarenkhan Baian fordern die Awaren für die Freilassung Siegberts I., für ihren Abzug aus Gallien und u. U. für einen befristeten Nichtangriffspakt nicht nur Hilfsgüter, sondern auch die Ermordung der  verfeindeten Hunnobulgaren im abhängigen Baiern. Da die Bulgaren disloziert bei den Baiern untergebracht sind [Fredegar], gelingt die Ermordung der meisten ohne größere Schwierigkeiten. Diejenigen, welche in den östlichen Gebieten untergebracht sind, werden gewarnt, können sich um ihren Khan Alzeko scharen und ins südliche Noricum fliehen. Nach dem Ausgleich mit Dagobert I. {3} und dem Abzug aus Gallien fallen die Awaren, nachdem ihre merowingische Beute aufgezehrt war, 570 in Thrakien ein, werden hier jedoch zurückgeschlagen. Nicht klar ist, was den Merowingern geschehen wäre, wenn sie die 8.000 Bulgaren nicht liquidiert hätten.

Epilog

Eine andere turkstämmige Streitmacht drehte 955, 386 Jahre nach der „bairischen Bartholomäusnacht“ anno 569, den Spieß um: Sie massakrierte wahrscheinlich auf bairischem Gebiet mehr als 2.000 Gefangene, wie die Quellen berichten. Abzüglich Phantomzeit lagen allerdings nur 89 Jahre zwischen beiden Massenmorden. Das ist für verbal organisierte Ethnien wahrlich kein langer Zeitraum. Aufgrund der verkehrsgeographischen Lage Lauriacums/Lorchs erscheint es mir möglich, dass beim nahe gelegenen Pulgarn die Ungarn im Jahre 955 ihre Drohung wahr machten, ihre Kriegsgefangenen zu töten, falls es zur Exekution ihrer beiden Feldherren durch Otto I. kommen sollte.

Die Pipiniden

Godmar legt die Schlussfolgerung nahe, dass Pipin von Herstal ebenfalls ein leiblicher Sohn Dagoberts I. {3} war. Als sein Bruder Chlodhar III. {4} im Jahre 586 Godmar zufolge verstarb, trat er dessen Nachfolge an. Er scheint den Namen „Qurtan“ geführt zu haben. Zumindest war er phonetisch unter diesem Namen bei den Bischöfen im nordöstlichen Spanien, im Grenzgebiet zu dem muselmanischen Kalifat bekannt. Das kann insofern von Interesse sein, als „qurtan“ arabisch „kurz“ bedeutet und zumindest theoretisch darauf hindeutet, dass u. U. Kurzpipin, der Vater Großkarls, gemeint ist.

Tableau 11 von Didier-Georges Dooghe (2000)

Tableau 11 von Didier-Georges Dooghe (2000)

Der Gleichsetzung von Qurtan {5} mit Pipin von Herstal resp. Pipin dem Mittleren (687–714) steht allerdings entgegen, dass Pipin von Herstal nach Historiker-Lesart leiblicher Spross der Begga von Landen und des Ansegisel von Metz (Sohn des heiligen Arnulfs von Metz) sein soll. Als Auflösung bietet sich, fußend auf Godmar, dieses Szenario an: Begga von Landen kann aufgrund ihres ungewöhnlich langen Lebens von 77 Jahren [u. a. Dooghe 2000b, 29, Tableau IX] mehrfach verheiratet/liiert gewesen sein, wie dies bei den Frauen der Merowingerkönige nicht ungewöhnlich war. Ihr Großvater, Arnulf von Metz, fädelte aus machtpolitischen Gründen eine Liaison mit Dagobert I. {3} ein. Dieser zeugte mit ihr Qurtan {5} alias Pipin von Herstal, verheiratete sie dann standesgemäß mit Ansegisel von Metz. Ab Pipin von Herstal/Qurtan{5} sorgten offensichtlich ausschließlich die ebenblütigen Pipiniden für die Ausrottung der anderen übrig gebliebenen königlichen Merowinger-Sprösslinge (= Nachkommen Sigiberts III. und Chlodwigs II.). Ein auf Godmar fußendes genealogisches Schaubild verdeutlicht dies:

Ragnetrud Nanthild Dagobert I. {3} Begga von Landen (?)
Sigibert III. Chlodwig II. Qurtan {5}
(Pipin v. Herstal)

Pipin von Herstal, Karl Martell und Pipin der Kurze sollen jeweils 28 Jahre lang regiert haben (z. T. als Hausmeier). Diese gleich langen Regierungszeiten können denkgesetzlich auf keinen Fall stimmen. Sie sind konstruiert. Weiterhin sollen es die Pipiniden erst im dritten Anlauf geschafft haben, die Merowinger unter Kurzpipin endgültig zu stürzen (vgl. Graphik Les Pépinides). Das würde bedeuten, dass sich das blutige merowingische Königsregime bis Mitte des 8. Jh. auf wundersame Weise zu einem friedlichen rituellen Königtum neben den regierenden pipinidischen Hausmeistern gewandelt hätte. Das ist politisch praxisfern, auch wenn Einhard uns dies im Interesse der Pipiniden weis machen will, wohl um die Ausrottung der anderen erbberechtigten Merowinger zu verbrämen.

Die drei Pipiniden herrschten, wie o. erwähnt, jeweils 28 Jahre lang. Addiert man zum Jahr 586, dem Todesjahr Chlodhars III. {4}, die Zeiten Pipins v. H., Martells und Kurzpipins, erhält man das Jahr 667. Dadurch öffnet sich bis zum Jahre 802 die besagte 135-jährige Zeitlücke. In ihr steckt nota bene die zweifache Versatzzahl 67. Ich gehe davon aus, dass die tatsächlichen Regierungszeiten dieser drei Pipiniden wesentlich kürzer waren, was ich allerdings derzeit nicht belegen kann. Ob die Herrschaft der drei Pipine etwa schon Anfang des 7. Jh. endet, sei dahin gestellt und bleibt eine sehr spannende Frage. Dann müsste Qurtan {5}, arab. „kurz“, allerdings, wie o. angedeutet, mit Kurzpipin identisch sein.

Grabstätten der Frankenkönige bis Großkarl

Eine geographische Analyse zeigt, dass alle Herrscher in Tournai/Soissons und Neustrien (insbesondere Paris) bestattet sind. Der letzte von ihnen ist Kurzpipin († 768 resp. 667 in St-Denis). Nur drei von ihnen werden in Austrasien beerdigt: Siegbert III. † 656 resp. 589 in Metz, Dagobert II. † 678 resp. 611 in Stenay und Großkarl † 814 in Aachen. Die Suche nach dem Grab Chlodhars III. {4} darf man getrost einstellen: Er ist in Paris St-Germain-des- Prés beigesetzt, nicht der doublettierte Chlodhar II. (584–628), das alter ego Chlodhars I. {2}. Da Gräber oft mittelbar die Lebensmittelpunkte der Verstorbenen wiedergeben, zeigt ihre räumliche Verteilung, dass bis zur Zeit Großkarls der Schwerpunkt des Frankenreiches mehr im Westen zu suchen ist. Der Dislozierung der Gräber entsprechen die wenigen erhaltenen merowingischen Bauwerke bis zum 7. Jh., z. B. in Poitiers und Jouarre, wie Martina Hartmann in einem Beitrag in der WBG-Zeitschrift um 2003 darlegte. Auch spiegelt sich, dass bereits ab Wende 6./7. Jh. die Wege von West-, Mittel- und Ostreich sich trennen, wenn man die Frankengeschichte Godmars als Grundlage nimmt.

Zweiter Teil der Godmar-Liste

Der zweite Teil der Godmar-Liste wirft einige Fragen auf, auf welche hier zumindest hingewiesen sein soll. Die Aufstellung entspricht bereits 939/40 im wesentlichen der heute üblichen Herrscher-Chronologie. Woher Godmar seine Kenntnisse bezog, ist nicht bekannt. Als Untergebener König Ludwigs IV. des Überseeischen (936–954) ist er auf das westliche Frankenreich fixiert und lässt das Ostreich außer Acht. Karl der Große wird anscheinend nur wegen seiner Kontakte zum spanischen Kalifat gewürdigt. Er ist weder Kaiser noch ist er zum Herrscher des 6000. Weltenjahres (= anno 800) hochgerechnet. Eine Rückrechnung ab Ludwig IV. dem Überseeischen bis Großkarl ergibt nämlich das Jahr 802 (vgl. Tab. Anhg.). Zwischen Ludwig dem Stammler und Karl dem Dicken ist ein comes/Feldherr namens Nausa acht Jahre lang an der Macht. Ggf. handelt es sich um Eudes, dessen Grabfigur aus dem 13. Jh. in Saint-Denis während der französischen Revolutionswirren verloren ging [Erlande-Brandenburg, 11].

Ergebnisse und Ausblick

Die zunächst abwegig erscheinende Frankengeschichte des Bischofs von Gerona, überliefert durch den arabischen Polyhistors Al-Mas‘ûdî, erweist sich, soweit der Pariser Druck und die Zeit bis Dagobert I. betroffen ist, als wegweisend. Die Analyse der Godmarschen Herrscherliste aus dem Jahre 939/40 leitet zur wichtigsten Erkenntnis hin, dass

  1. mindestens 135 frühmittelalterliche Jahre nicht existieren,
  2. der gesamte Fredegarsche Liber generationis ins 6. Jh. gehört,
  3. der unverständliche Wechsel von Gesamtherrschern und Regionalkönigen in Neustrien, Aquitanien/Burgund und Austrasien virtueller Natur ist und
  4. Karl „der Große“ sich als normaler Merowingerkönig erweist, der erst nach 939/40 zum gesalbten Kaiser aufgebauscht worden sein kann.

Der wichtige Schluss Bruno Kruschs von 1882, ein frühmittelalterlicher Verfasser hätte sich bemüht, den Liber generationis mit Gregors ersten sechs Büchern Geschichte zu verzahnen, findet nun seine Antwort: Der Kompilator irrte sich um 67 Jahre. Nunmehr kann auch Klaus Weissgerbers Schlussfolgerung aus 2001, sog. Fredegar gehöre ins 6. Jh., mit den chronistischen Angaben der konventionellen Geschichtsschreibung konkretisiert werden. Als interessanteste Einzelerkenntnisse seien genannt:

  1. Dagobert I. {3} wird nicht 622, sondern bereits 555 Mitkönig in Austrasien.
  2. Der virtuelle Chlodhar II. (584–628) ist identisch mit Chlodhar I. {2} (511–561).
  3. Chlodhar III. {4} (651–670) ist der eigentliche Chlodhar II. (584–628).
  4. Charibert II. (628–636) und Charibert I. (561–567/70) sind identisch.
  5. Die Flucht des hunnobulgarischen Khans Alzeko mit 9.000 Menschen zu den Baiern erfolgte bereits 569.
  6. Die „bairische Bartholomäusnacht“ [Illig 2000], als Dagobert I. {3} über 8.000 Hunnobulgaren töten ließ, ereignete sich nicht 630/636, sondern bereits 569.
  7. Die Alzeko-Flucht im Jahre 569 grenzt den Tod des Bulgarenkhans Qobrat, Alzekos Vater, mit „vor 569“ zeitlich neu ein und verschiebt die konstituierende protobulgarische Fürstenliste um ein knappes Jahrhundert in Richtung Zeitenwende.

Jiričeks Vermutung von 1876, die Awaren-Expansion wäre im 7. Jh. zu spät eingeordnet, kann nunmehr konkretisiert werden. Der notwendig werdende Einbau des Fredegarschen Liber generationis in Gregors Geschichtswerk wird den Faktenbestand des 6. Jh. stark verdichten. Dadurch verbietet sich das Theorem eines ebenfalls fiktiven 6. Jh., wie es Gunnar Heinsohn neuerdings vertritt.

negativa non sunt probanda

Anhang

Die fränkische Herrscherliste des Bischofs Godmar von Gerona/Spanien

„Al- Mas‘udi sagt: In Fustat in Ägypten fiel mir im Jahre 336 [947/48] ein Buch in die Hände, das Godmar, Bischof in Gerona, einer Stadt der Franken, im Jahre 328 [939/40] für Hakam Ibn ‘Abdarrahman, den Thronfolger seines Vaters ‘Abdarrahman, seinerseits Herr von Andalus, der in seiner Fahne den Titel ›Fürst der Gläubigen‹ führte, verfaßt hatte. Darin heißt es:

Der erste König der Franken war Chlodwig; er war Magier, wurde aber von seiner Frau, die den Namen Chlothilde trug, zum Christentum bekehrt. Nach ihm wurde sein Sohn Clothar König, dann herrschte dessen Sohn Dagobert, daraufhin dessen Sohn Clothar, alsdann sein Bruder Qurtan, ihm folgte sein Sohn Karl, diesem wiederum dessen Sohn Pipin, und schließlich wurde dessen Sohn Karl König. Seine Herrschaft währte sechsundzwanzig Jahre, und er war ein Zeitgenosse von Hakam, dem Herrn von al-Andalus. Nach seinem Tode gerieten seine Söhne miteinander in Streit, und ihre Meinungsverschiedenheiten führten schließlich dazu, daß die Franken sich gegenseitig ihretwegen vernichteten. Und Ludwig, Karls Sohn, wurde Herr ihres Königreiches und regierte achtundzwanzig Jahre und sechs Monate. Er war es, der nach Tortosa zog und es belagerte. Nach ihm wurde sein Sohn Karl König, und er war es, der mit Muhammad Ibn ‘Abdarrahman Ibn Hakam, der den Titel Imam führte, Geschenke austauschte. Er regierte neununddreißig Jahre und sechs Monate; ihm folgte für sechs Jahre sein Sohn Ludwig. Sodann erhob sich gegen ihn der Heerführer der Franken namens Nausa, wurde ihr König und herrschte acht Jahre über sie. Er war es, der die Magier gegen eine Zahlung von sechshundert ratl Silber, die der Herr der Franken an sie leisten mußte, sieben Jahre lang von seinem Lande fernhielt. Sein Nachfolger Karl, Sohn des Ludwig, regierte vier Jahre. Dann kam nach ihm ein anderer Karl, und er blieb einunddreißig und drei Monate. Nach ihm wurde Ludwig, Karls Sohn, König der Franken; und er ist es bis auf diese Zeit, das Jahr 336 [947/48]. Nach dem, was wir über ihn erfahren haben, ist er heute seit zehn Jahren König.“
[ Fleischhammer, 1988, 88 f., sowie Anm. 75, mit frdl. Genehmigung d. Autors]


Rückrechnung nach Herrscherjahren ab Ludwig IV. dem Überseeischen bis Karl d. G.

Herrschername Herrscherjahr Zeit Herrscherzeit in
  relativ   absolut Jahren : Monaten
Ludwig (der Übersee.) 10. Reg.jahr
1. “
=
=
01 / 947
01 / 938
10
Karl (der Einfältige) 31. “

1. “

=

=

01 / 938
11 / 937
11 / 907
31 3 Monate
Karl (der Dicke) 4. “
1. “
=
=
11 / 907
11 / 904
4
Nausa (Feldherr) 8. “
1. “
=
=
11 / 904
11 / 897
8
Ludwig (der Stammler) 6. “
1. “
=
=
11 / 897
11 / 892
6
Karl (der Kahle) 39. “

1. “

=

=

11 / 892
06 / 892
06 / 854
39 6 Monate
Ludwig (der Fromme) 28. “

1. “

=
=
=
06 / 854
01 / 854
01 / 827
28 6 Monate
Karl (der Große) † 26. “
1. “
=
=
01 / 827
01 / 802
26
Herrschaftsbeginn

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