Im Rahmen der Ringvorlesung Querdenker – Wissenschaft außerhalb gängiger Paradigmen an der HTWK Leipzig zum Gedenken an Prof. Dr. phil Hans-Ulrich Niemitz trägt Dipl.-Phys. Ronald Starke am 13.4.2011 um 17:15 im Lipsiusbau Li, Hörsaal 415, Karl-Liebknecht-Straße 145 über das Thema
Die astronomiehistorische Widerlegung der Phantomzeittheorie
vor.
Weitere Details unter http://www.htwk-leipzig.de/de/studierende/studium-generale/termine/detailseite/details/ringvorlesung-querdenker-2/.
Zur genannten Zeit kann der Vortrag hier online verfolgt werden: http://webconf.htwk-leipzig.de/bastian.
wenn es so etwas spruchreif gäbe – “Widerlegung” – dann würde ich das gern hier lesen. Hat jemand den Vortrag gehört oder sogar mitverfolgt? Stichwörter wären schon lesenswert.
Es lässt sich hierzu ganz allgemein auf die noch immer laufende archäoastronomische Diskussion zur These (Herrmann, Schlosser, Krojer …) verweisen. Illig nimmt im Heft 1/2011 zu Starkes Buch Stellung.
Starkes Bannstrahl
Dipl. Phys. R. Starke hat sich in seiner Präsentation „Die Widerlegung der Phantomzeittheorie“
[Leipzig 2011, Folien] auf Folie 10 zur Anmerkung hinreißen lassen :
„Die Phantomzeittheorie ist mit allergrößter Entschiedenheit aus dem Bezirk des Möglichen zu verbannen.“ (RS,2007)
Dipl. Phys. R. Starke hat also zu Leipzig 2011 einen „Bannstrahl“ ausgesandt bzw. seinen bereits 2007 ausgesandten neuerlich in den Raum geworfen. Eine Art starker Zauber also gegen die PhZ.
“Widerlegung” ist nach meinem Kenntnisstand ein Tollkühnheit, “Verbannung” aber ein Ärgernis.
Ich habe den Vortrag nicht gehört, die Folien haben aber nicht die Spur einer Qualität, die von einer Falsifikation erwartet werden muß.
Bannstrahlen sind meines Wissens nirgendwo Werkzeug eines Physikers.
Diese waren in einer unseligen Vergangenheit Arbeitsmittel einer irregeleiteten, sich christlich nennenden Geistlichkeit und teilweise der weltlichen Führung.
Ein extremes historisches Beispiel zeigen die Umstände der Anklage gegen Jan Hus :
Die versammelte hohe Geistlichkeit hat am Ende der Anhörung vom 5.6.-7.6.1415 zu Konstanz Anklage gegen Jan Hus wegen Ketzerei erhoben. König Sigismund selbst hatte einen Schutzbrief (solvus conductus) ausgestellt , stellte bei der Anhörung aber fest, daß er die Geistlichen nicht an der Feststellung des Ketzertums hindern wolle, ganz im Gegenteil.
Am 6.7. 1415 wurde Hus schließlich verurteilt, der geistlichen Kleidung entledigt und aus dem Reich Gottes verbannt.Am gleichen Tag wurde er samt seinen Schriften auf dem Scheiterhaufen auf der Brühl verbrannt. Seine Asche wurde in den Rhein gestreut.
Am Morgen der Anklage – am 7.6.1415 AD – fand im Bodenseegebiet die bis heute bedeutenste totale Sonnenfinsternis statt.
Anscheinend sollte absichtlich ein mystischer Zusammenhang zwischen Finsternis und der ketzerischen Finsternis des Jan Hus hergestellt werden.
Die Geistlichkeit sah damals anscheinend in der Anklage zur Zeit der Schwärze das richtige Bannmittel und den richtigen Bannzeitpunkt . Ein magischer Bann des Ketzers – bei den Einen noch mit Hoffnung auf dessen Abschwörung seiner Lehren, bei den Anderen aber wohl schon als Vorbereitung auf dessen strahlenden Feuertod .
Gewiß – ein extremer Fall.
Ich fordere alle an der Diskussion und an Arbeiten zur PhZ Beteiligten auf, sich der wissenschaftlichen Arbeitsmethode und Diskursform zu bedienen ! Strahlen der Erkenntnis – keine Bannstrahlen bitte !
Lit.:
http://www2.hu-berlin.de/sppedia/index.php5/Mittelalter_im_Labor:Arbeitsforum_C/IV.5.5_Jan_Hus_disputiert_und_wird_exekutiert